Mehrheitlich ist der Vorstand der Auffassung, dass wir grundsätzlich die 2G Regel befolgen sollten, wenn es sich um Einsätze innerhalb der Wohnung bei Hilfesuchenden handelt. Die 2G Regel kann leicht kontrolliert werden.
Es wird vorgeschlagen, Ausnahmen nur bei Einkäufen zu machen. Die kann man telefonisch entgegen nehmen, Geldübergabe und Abliefern der gewünschten Dinge an der Tür